Abgeltungsteuer 2009
Was Sie jetzt wissen sollten:
Zum 01.01.2009 ändert sich die Besteuerung von Kapitalerträgen in Deutschland grundlegend. Egal ob Zinsen, Dividenden oder andere Kapitalerträge ausgeschüttet werden, sämtliche Erträge werden dann pauschal mit 25% zuzüglich 5,5% Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer besteuert, sofern diese zusammen den Sparerfreibetrag
von 801,00 € (Verheiratete 1.602,00 €) übersteigen.
Die wichtigsten Neuregelungen für Ihre Anteile bei der Genossenschaft:
· Kapitalerträge werden ab 2009 pauschal mit 25% besteuert.
· Dividenden werden komplett versteuert und auf den Sparerfreibetrag
angerechnet – das bisher gültige Halbeinkünfteverfahren entfällt ab 2009.
· Das Sammelantragsverfahren für Dividenden bis 51,00 € entfällt.
· Auf Ihren Wunsch hin bescheinigen wir die angefallenen Kapitalerträge
und die darauf einbehaltenen und abgeführten Steuerbeträge.
Welche Vorteile bringt die Abgeltungsteuer?
Durch die Abgeltungsteuer wird die Besteuerung von Kapitalanlagen vor allem einfacher. Da die Kapitalertragsteuer von der Genossenschaft abgeführt wird, kann der Anleger außerdem auf die Angabe in der Einkommensteuererklärung verzichten, sofern er keine Sonderfälle geltend machen will. Anleger mit einem Grenzsteuersatz unter 25% können ihre Kapitalerträge weiterhin in der Einkommensteuererklärung angeben. Sie bekommen dann die Differenz zwischen ihrem persönlichen Steuersatz und der 25-prozentigen Pauschale am Jahresende vom Finanzamt erstattet.
Was passiert mit dem Freistellungsauftrag?
Jeder Anleger hat einen Sparer-Pauschbetrag von 801,00 € (Verheiratete 1.602,00 €), über den wie bisher ein Freistellungsauftrag erteilt werden kann. Kapitalerträge in dieser Höhe bleiben auch nach dem 31.12.2008 steuerfrei. Die vor dem 01.01.2009 erteilten Freistellungsaufträge bleiben weiterhin gültig. Unter Umständen muss aber der von Ihnen freigestellte Betrag der Höhe nach angepasst werden, da für Dividenden ab 2009 das so genannte Halbeinkünfteverfahren nicht mehr gilt. Für Dividenden in einer Höhe von 60,00 € reichte bis einschließlich 31.12.2008 ein Freistellungsauftrag über 30,00 € aus, um die Dividende steuerfrei zu stellen. Hier müsste zukünftig der Freistellungsauftrag auf 60,00 € angepasst werden.
Was sollten Sie tun?
Sollten Sie bislang noch keinen Freistellungsauftrag erteilt haben, bitten wir Sie zu prüfen, ob Sie uns mit Wirkung ab 01.01.2009 einen Freistellungsauftrag erteilen wollen. Bei einer Dividende von 4%, bezogen auf einen Geschäftsanteil von 750,00 €, wird eine Dividende von 30,00 € ausgeschüttet, wenn uns ein Freistellungsauftrag in gleicher Höhe vorliegt. Anderenfalls wird die Dividende um die Abgeltungsteuer und den Solidaritätszuschlag vermindert.
Ein Formular des Freistellungsauftrages kann hier heruntergeladen werden. Dieser ist vollständig auszufüllen und von Ihnen, ggf. auch von Ihrem Ehepartner, zu unterschreiben. Anschließend können Sie uns diesen persönlich oder per Post zukommen lassen.
Eine Nichtverlanlagungs-Bescheinigung können Sie bei dem für Sie zuständigen Wohnsitzfinanzamt beantragen, wenn anzunehmen ist, dass Sie nicht zur Einkommensteuer veranlagt werden
(z. B. Rentner oder Studenten).
Für weitere Rückfragen steht Ihnen gerne Herr Puller telefonisch unter (02 03) 75 99 96-0 oder per E-Mail unter puller(at)wogedu.de zur Verfügung.


