Vergaberichtlinie

Grundlage für die Vergabe von Genossenschaftswohnungen soll die Dauer der Mitgliedschaft sein.

Unter den Begriff „Wohnungen" fallen alle Wohnungen in Mehr- und Einfamilien-
häusern.

 

Vergaberichtlinien

Steht eine Wohnung zur Neubelegung an, werden Bewerber in angemessener Zahl
angeschrieben, die ihre Zu- oder Absage bekanntgeben.

Gehen von den angeschriebenen Bewerbern mehrere Zusagen ein, so entscheidet die Genossenschaft mit Hilfe eines Punktesystems (siehe unten) über den Zuschlag.

Mitglieder, die innerhalb der letzten zwei Jahre von der Genossenschaft mit ausreichendem Wohnraum versorgt wurden, sollten als Bewerber nicht berücksichtigt werden.

Bei der Vergabe eines Einfamilienhauses sollen in erster Linie Familien mit mehreren Kindern bis zu 14 Jahren und einer Bewerbungsdauer von mindestens einem Jahr
berücksichtigt werden. Bei der Vergabe soll neben der Dauer der Mitgliedschaft auch die Dauer der Bewerbung um ein Einfamilienhaus ausschlaggebend sein. Zum Zeitpunkt der Bewerbung muss bereits ein Kind zur Familie gehören.

Ist in besonderen Fällen oder Ausnahmesituationen die Vergabe einer Wohnung an
einen bestimmten Bewerber zweckmäßig oder erforderlich, so wird der Vorstand ermächtigt, nach Berücksichtigung aller Gesichtspunkte abweichend von vorgenannten Bestimmungen zu entscheiden.

 

Punktesystem

1)         Jedes angefangene Jahr der Mitgliedschaft - je 1 Punkt
2)         Für jedes volle Jahr der Bewerbung um ein Einfamilienhaus - je 1 Punkt
3)         Jedes zum Haushalt gehörende Kind - je 5 Punkte
4)         Schwerbehinderte ab 50% - 5 Punkte