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Hinweise zur Heizkostenabrechnung

Die Betriebs- und Heizkosten sind ein Thema, dem wir uns regelmäßig widmen müssen. Ärgerlich, aber unabwendbar sind die Kostensteigerungen der Energieversorger und die Gebührenanhebungen der öffentlichen Abgaben. Wir bedauern dies, denn auf die Gestaltung der sogenannten „zweiten Miete“ haben wir kaum Einfluss. Um dennoch größere Nachzahlungen abwenden zu können, versuchen wir durch schnellstmögliche Abrechnung der Kosten, auch eine frühzeitige Anpassung der Vorauszahlungen vorzunehmen.

Dennoch müssen Mieter oft mit Nachzahlungen rechnen.

Bezüglich der Abrechnung der Heizkosten möchten wir weitere Hinweise geben:

Verbrauchskosten bei leerstehenden Wohnungen

Grundsätzlich werden von der Genossenschaft sowohl die Grundkosten als auch die Verbrauchskosten nach der Heizkostenverordnung bei leerstehenden Wohnungen getragen. Selbst in Wohnungen ohne Heizkostenverteiler und Wohnungen, in denen keine Heizkörper vorhanden sind, werden Verbrauchskosten über eine Durchschnittsberechnung unter Berücksichtigung der Verbrauchstendenz der übrigen Nutzeinheiten ermittelt (u. a. Gradtagstabelle lt. HeizkV).

Änderung der Heizflächen

Der Bemessungsfaktor der Grundkosten kann sich durch Zu- oder Abschläge verändern, z. B. bei Anschluss von Mansarden, modernisierten Wohnungen an das Heizungsnetz oder auch durch Neuvermessung der Wohnfläche bei leerstehenden Wohnungen.

Vergleich der Kosten anderer Liegenschaften

Oft kommt es vor, dass Mieter ihre Abrechnungen mit denen anderer Mieter vergleichen, selbst aus anderen Liegenschaften. Vergleichsmöglichkeiten sind hier jedoch nicht gegeben, da die Kosten der einzelnen Liegenschaften und die Vorauszahlungen durch das Verbrauchsverhalten der Mieter unterschiedlich sind. Demnach können die Abrechnungen nur für sich selbst betrachtet werden.

Abrechnung der Grundkosten nach der Wohnfläche

Grundkosten dienen auch zur Abdeckung der vom Einzelverbrauch nicht beeinflussbaren anfallenden Festkosten (z. B. Miete für Heizkostenverteiler und Immissionsschutzmessung). Diese Grundkosten werden in den Wohnungen in der Genossenschaft nach der Gesamtfläche der jeweiligen Nutzeinheiten berechnet.

Einsparen von Energiekosten

Energiekosten können nur eingespart werden, wenn sämtliche Mieter der einzelnen Liegenschaften auf einen sparsamen und energiebewussten Verbrauch achten. Das „Herunterfahren“ von einzelnen Heizkörpern führt zu keinerlei Kostenersparnis. Die Wohnung sollte regelmäßig gelüftet werden, und zwar kurz, aber dafür kräftig und intensiv („Stoßlüftung“). Wichtig hierbei: Heizkörper stets abdrehen!

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freitags                      von 7.30 Uhr bis 12.30 Uhr

 

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