Abgeltungsteuer/Freistellungsauftrag

Zum 01.01.2009 wurde die Besteuerung von Kapitalerträgen in Deutschland grundlegend geändert. Egal ob Zinsen, Dividenden oder andere Kapitalerträge ausgeschüttet werden, sämtliche Erträge werden pauschal mit 25% zuzüglich 5,5% Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer besteuert, sofern diese zusammen den Sparerfreibetrag von aktuell 1.000,00 € (Verheiratete: 2.000,00 €) übersteigen.

Ein Freistellungsauftrag für Kapitalerträge (FSA) ist in Deutschland die Anweisung eines Steuerpflichtigen zum Beispiel an sein Kreditinstitut, anfallende Zinseinnahmen vom automatischen Steuerabzug (Abgeltung­steuer, früher Kapitalertragsteuer) freizustellen.

Da Sie auf Ihren Geschäftsanteil (1 Anteil = 750,00 €) eine vierprozentige Dividende erhalten, können Sie uns einen Freistellungsauftrag über 30,00 € erteilen. Liegt uns dieser nicht vor, müssten wir von Ihrer jährlichen Dividende die Abgeltungsteuer einbehalten und abführen.

Der Sparerfreibetrag in Höhe von 1.000,00 € bzw. 2.000,00 € kann auch gesplittet und auf mehrere Institute verteilt werden.

Selbstverständlich können Sie Ihren Freistellungsauftrag jederzeit ändern. Bedenken Sie auch, dass bei einem im Voraus befristeten Freistellungsauftrag die Steuerbefreiung automatisch erlöschen würde, was von Ihnen vielleicht gar nicht gewünscht ist.

Einen Vordruck „Freistellungsauftrag“ erhalten Sie in unserer Verwaltung. Sie können diesen auch hier herunterladen.

Auf Ihren Wunsch hin bescheinigen wir die angefallenen Kapitalerträge und die darauf ggf. einbehaltenen und abgeführten Steuerbeträge. Sollte kein Steuerabzug vorgenommen worden sein, benötigen Sie keine Bescheinigung.

Die Steueridentifikationsnummer wurde jedem Bürger von der Finanzverwaltung schriftlich mitgeteilt und ist auch auf Ihrem Steuerbescheid angegeben. Weitere Infos erhalten Sie unter https://www.bzst.de/DE/Privatpersonen/SteuerlicheIdentifikationsnummer/steuerlicheidentifikationsnummer_node.html

Es besteht die Möglichkeit, eine befristete NV-Bescheinigung bei dem für Sie zuständigen Finanzamt zu beantragen, wenn die dazu notwendigen Voraussetzungen vorliegen (z. B. Rentner, Studenten, Kinder). In diesem Fall bitten wir, uns eine Kopie hiervon einzureichen.