Vollmacht über den Tod hinaus

Haben Sie sich nicht auch schon einmal gefragt, was mit Ihrem eingezahlten Geschäftsguthaben (bei einem Anteil sind es 750,00 €) nach Ihrem Tod geschieht? Haben Sie vorgesorgt, indem Sie in Ihrem Testament hierfür eine Regelung getroffen haben?

Wir bieten Ihnen eine viel einfachere und unbürokratische Lösung an: Sie können der Genossenschaft eine „Vollmacht über den Tod hinaus“ erteilen und in unserer Verwaltung eine Verfügung über die Auszahlung Ihres Geschäftsguthabens nach dem Tod ausfüllen lassen. Selbstverständlich kann diese Verfügung jederzeit von Ihnen geändert oder zurückgenommen werden.

Warum ist dieser Hinweis so wichtig?

Ohne diese Vollmacht ist eine Auszahlung nur an erbberechtigte Personen möglich. Dazu benötigen wir ein Testament oder einen Erbschein. Nicht immer ist ein Testament vorhanden, und die Anforderung eines Erbscheins durch die Hinterbliebenen ist mit einem gewissen Zeit- und auch Kostenaufwand verbunden.

Wir bitten deshalb unsere Mitglieder, eine „Vollmacht über den Tod hinaus“ bei uns zu hinterlegen. Ihre Ansprechpartnerin in unserem Haus ist Frau Katharina Steege.

Wichtig: Diese Vollmacht kann nur persönlich in unserem Haus ausgestellt werden, da wir ansonsten die Richtigkeit der Unterschrift nicht bestätigen können!

Kontakt:
Kira Ramacher